Tierpension Birkenhof

Ihre Tierpension bei Karlsruhe / Waldbronn

Tel. 07243 / 61 85 0

Ihre Tierpension bei Karlsruhe/Waldbronn - AGB -

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierpension Birkenhof

Ihr Haustier muss gesund sowie ausreichend schutzgeimpft und haftpflichtversichert sein. Außerdem ist wegen der Nähe zum Wald ein frischer Zecken- und Flohschutz Pflicht (Halsband oder Spot-on o.ä.). Bitte bringen Sie stets den Impfpass mit.

Für Hunde ist die eigene Schlafdecke oder ein Körbchen mitzubringen, ansonsten wird gegen eine Leihgebühr von 10 € eine Decke seitens der Tierpension Birkenhof gestellt. Für eigene Decken bzw. mitgebrachtes Spielzeug kann keine Haftung übernommen werden. Ebenso übernimmt die Tierpension ausdrücklich keine Haftung für Schäden, die Ihr Tier verursacht bzw. erleidet, sofern keine grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite vorliegt. Informieren Sie uns deshalb darüber, ob Ihr Hund unangenehme Eigenschaften hat, z.B. über Zäune springt oder aggressiv zu Artgenossen ist (wichtig für den täglichen Auslauf!).

Sollte Ihr Tier durch Erkrankung/Unfall einer tierärztlichen Behandlung bedürfen, so wird der eigene Tierarzt oder der die Pension betreuende Tierarzt konsultiert. Die Kosten der Behandlung trägt der Tierhalter. Auch wird anerkannt, dass das Tier im Notfall durch den behandelnden Tierarzt eingeschläfert werden darf.

Läufige Hündinnen werden für die Zeit ihrer Läufigkeit nicht angenommen. Sollte Ihre Hündin jedoch während des Aufenthaltes bei uns läufig werden, erlauben wir uns für den Mehraufwand einen Zuschlag von € 5 pro Tag zu berechnen. Ebenso behalten wir uns vor, für "Problem"-Hunde einen Zuschlag je nach Mehraufwand zu berechnen. Als "Problem"-Hunde betrachten wir z.B. Hunde, die absolut unverträglich mit Artgenossen sind oder Hunde, die nicht stubenrein sind.

Ist für Ihr Tier eine Medikamentengabe erforderlich, wird diese ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Ebenso ist im Pensionspreis die Fellpflege Ihres Hundes (auf Wunsch auch Ihrer Katze) enthalten.

Wird das Tier nach zweimaliger schriftlichter Aufforderung nach Ablauf der vereinbarten Pensionszeit nicht abgeholt, geht das Tier in den Besitz der Tierpension über und kann vermittelt werden.